NOTRUF: (0800) 111 15 15 |
§ 1 Gegenstand des Auftrages
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von medizinischen Hilfeleistungen für Tiere, die in gesundheitliche, medizinische oder lebensbedrohliche Not geraten sind. Weiterhin erfolgen Hilfeleistungen für Menschen, die mangels Mobilität ihre Tiere nicht zur notwendigen medizinischen Versorgung verbringen können. Ergänzt werden unsere Aufgaben durch die elektronische Ortung abgängiger Haustiere mittels GPS-Ortung. Diese Aufgaben werden insbesondere verwirklicht durch:
unsere Tier-Rettungsleitstelle, die unter der Notrufnummer 0180/5019292 (innerhalb unserer Einsatzgebiete) sowie (0900)1019292 (asserhalb der Einsatzgebiete) an 365 Tagen zu 24 Stunden erreichbar ist.
medizinische Erstversorgung durch Tierunfall- bzw. notfallsanitäter in Notfällen (Unfälle, Verletzungen, Vergiftungen, akute Erkrankungen und sonstige Notfälle)
Nothilfe bei Großschadensereignissen,
Versorgung von angefahrenen Tieren,
Versorgung von Fund- und herrenlosen Tieren im Auftrag der BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
§ 2 Ausführung der Leistung
§ 3 Vertragspartner und Kosten
Vertragspartner des TIER-NOTRUF.de ist der Halter des jeweiligen Haustieres bzw. bei Fund- und Wildtieren - soweit vertragliche Vereinbarungen bestehen - die entsprechende beauftragende Behörde.
Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch den TIER-NOTRUF.de ist keine Mitgliedschaft erforderlich. Grundsätzlich steht die Hilfe durch den TIER-NOTRUF.de jedem Hilfesuchenden zur Verfügung. Je nach Zuständigkeit können bzw. müssen jedoch durch den TIER-NOTRUF.de Einsätze abgelehnt oder an andere Stellen verwiesen werden.
Die Kosten des Einsatzes gemäß Gebührentabelle des TIER-NOTRUF.de trägt bei Haustieren grundsätzlich der Halter, bei Fund- und Wildtieren - soweit vertragliche Vereinbarungen bestehen -der jeweilige Auftraggeber bzw. Vertragspartner. Für den Bereich der GPS-Ortung gelten gesonderte Gebühren, die bei Vertragsabschluss vereinbart werden.
Kosten für die Weiterbehandlung durch Tierärzte / Tierkliniken, Tierheimen sowie Aufnahme- oder Pflegestellen für die Unterbringung, Aufnahme oder Behandlung von Tieren, sind nicht enthalten und sind von den Haltern selber zu tragen. Die Abrechnung der Tierärzte erfolgt nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Mit Beauftragung des TIER-NOTRUF.de und dessen Einsatzbestätigung kommt verbindlich ein Vertrag zu Stande und es fallen die jeweiligen Grundkosten an, und zwar auch dann, wenn der Einsatz abgebrochen werden muss oder abbestellt wird.
Bei Fund- und Wildtieren werden grundsätzlich keine Kosten beim Finder/Melder bzw. bei der meldenden Polizei/Feuerwehr berechnet.
§ 4 Haftung und Versicherung
Für Schäden an dem Tier während der Erstversorgung haftet der TIER-NOTRUF.de nach den gesetzlichen Vorschriften.
Wird durch das Tier die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so haftet der Vertragspartner für den dafür entstandenen Schaden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der Gefährdungshaftung des Tierhalters. Der TIER-NOTRUF.de haftet während der Zeit der Aufsicht über das Tier nur, wenn der Mitarbeiter bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden ist.
§ 5 Sonstiges
Sollten Familienangehörige oder andere Dritte, die nicht Eigentümer des Tieres sind, die Leistungen in Auftrag geben, so versichert der Halter, dass diese die volle Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der veterinärmedizinischen Behandlung inkl. Durchführung einer evtl. notwendigen Euthanasie haben. Ebenfalls versichert der Halter in einem solchen Fall, dass er für die entstehenden Kosten der Weiterbehandlung von Tierärzten etc. haftet und aufkommen wird.
§ 6 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform
§ 7 Verbindlichkeit des Vertragspartners
Diese Bedingungen bleiben, auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen, in seinen übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Reglung verfolgten Zweck auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.
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